Im Berliner Tiergarten entstand ein Denkmal für die in der NS-Zeit verfolgten und getöteten Homosexuellen. 58 Jahre danach. Eine bittere Genugtuung. Denn Lebenshilfe oder gar Entschädigung für die Leiden durch Justizhaft und KZ haben die homosexuellen Opfer des Faschismus im Nachkriegsdeutschland nicht bekommen, weder in der DDR noch in der Bundesrepublik Deutschland. Für die Homosexuellen gab es keine Befreiung. Sie mussten auch nach 1945 ihr "Anderssein" verbergen.

Seit 1997 fördert der Kulturring in Berlin e.V. wissenschaftliche Projekte zur Erkundung der Schicksale homosexueller Männer, seit ein paar Jahren auch zur Situation und zu Schicksalen lesbischer Frauen in der NS-Zeit und im Nachkriegsberlin. Schwerpunkte sind die Strafverfolgung durch die NS-Justiz, die aufgrund der NS-Sondergesetzgebung gegen Homosexuelle viele Betroffene ins Gefängnis, ins Zuchthaus, in die Strafgefangenenlager mit verschärftem Vollzug (Moorlager) und in die KZs brachte, und die Auswirkung der Justizverfolgung auf das Leben der Betroffenen bis in die Nachkriegszeit. Weiterhin umfassen die Forschungen die menschenverachtende Unterdrückung der Betroffenen sowie damit einhergehende Einschränkungen in ihrem täglichen Leben, die mitunter weit über die Strafverfolgung hinaus reichende Wirkungen hatten.

https://rosawinkel.kulturring.berlin