14 Tage Gefängnis,

Ingo Knechtel

lautete das Urteil, das Herzog Karl Eugen in Baden gegen Friedrich Schiller verhängte, nachdem dessen „Räuber“ in Mannheim uraufgeführt worden waren. Es folgte ein Berufsverbot, das Schillers Umzug ins liberalere Thüringen zur Folge hatte. Wenn wir zum 250. Geburtstag des berühmten Deutschen am 10. November auf einer aktuellen Briefmarke lesen: „Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit“, dann sind diese Worte hochaktuell. Manche meinen ja sogar, es gelte der Umkehrschluss: die Abwesenheit von Freiheit bedeute auch das Fehlen wirklicher Kunst. Und verkennen dabei, dass Kunst stets etwas ganz Individuelles ist, dessen Entstehen man ebenso wenig verbieten kann wie die Gedanken der Menschen. Aber hatten die Herrscher seit jeher nicht eher Angst vor deren Verbreitung, vor allem wenn sie künstlerischen Äußerungen Subversivität unterstellten? Als Heinrich Heine „Deutschland – ein Wintermärchen“ veröffentlichte, wurde er vom preußischen Herrscher als Vaterlandsverräter tituliert. In der Endzeit der DDR war in vielen Kirchen und Kellern unangepasste (Punk-)Musik zu hören, Stasi-Knast und Auftrittsverbote waren oft die „Begleitmusik“. Beispiele aus drei Jahrhunderten, die sich auch in einigen unserer Veranstaltungen im November wiederfinden, denn sie wirken gerade angesichts der großen Freiheitsdeklamationen der Gegenwart fort. Was nützt die größte Freiheit, Kunst zu schaffen, wenn keiner sie sieht, hört, findet? Wie für (fast) alles, gibt es dafür doch eine gut gesteuerte Industrie, die für jede Gelegenheit und Jedermann das Richtige auswählt. Da bleibt doch kein Wunsch offen – oder?

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