Die drei Todsünden im Rathaus Köpenick

Gerhard Metzschker

Jede öffentliche Kunstgalerie darf sich erlauben, dank der grundgesetzlich verankerten Kunstfreiheit, Kunstwerke aller Genres auszustellen. Eine Gefallensgarantie für den zum Besuch eingeladenen Betrachter existiert natürlich nicht, ein Lustverlust mangels erbaulichen Dialogs mit den Werken auch bei Zahlung eines Eintrittsgelds ist zu kalkulieren. Andere öffentliche Häuser sehen sich allerdings zur Beachtung der künstlerischen Freiheit nicht verpflichtet und benutzen das den Hausfrieden regelnde Hausrecht, um bei Kunstausstellungen die Sinneslust ihrer Besucher vor unerwünschten Darbietungen zu schützen. Das leuchtet sicherlich ein, wenn Respekt eine besondere Rücksichtnahme verlangt wie beispielsweise in Kirchen oder Krankenhäusern. Stehen aber öffentliche Amtsgebäude, wie Rathäuser, auf gleicher Stufe?

Jedes Berliner Bezirksamt verfügt über ein Kultur- oder Kunstamt, das – abhängig von den variierenden politischen Entscheidungsträgern – die Kultur im Wortsinn durchaus „ver“walten kann. Fakt ist, dass bei fehlenden klaren Leitlinien, bedingt durch physische oder/und fachliche Überforderung, Willkürentscheidungen über Kunstausstellungen die Regel sind. Zur Sache:

Seit 1994 werden im Rathaus Köpenick jährlich Fotoausstellungen der Gesellschaft für Fotografie e.V. mit bis zu 20 teilnehmenden Fotoklubs im Umfang von mehr als 300 Bildern veranstaltet. Seitens des Amts gab es weder Auflagen noch Beanstandungen. Erst 2010 eskalierte eine Autorenausstellung wegen der (im Vertrag nicht ausgeschlossenen) Aktbilder. Diese wurden vom Amt ohne Rücksprache entfernt und nach Protest, entgegenkommend, schließlich nach Altglienicke verbannt. Die offenbar nun geschwächte BVV Treptow-Köpenick fasste den provokanten Beschluss, zukünftig die gesamte Palette der Fotografie in den Gebäuden des Bezirksamts ohne Einschränkungen zu akzeptieren. Was für ein Fehler!

Nach einer Halbwertzeit von einem Jahr wurde der Beschluss – selbstverständlich geheim – zurückgenommen. Leider blieb auch der genaue Entsorgungsgrund zunächst verborgen. Im März 2016 wurde wiederum ohne Rücksprache in die Fotoausstellung vertragswidrig wegen zweier Aktbilder eingegriffen. Sie wurden drei Wochen nach der Vernissage entfernt, als wäre Gefahr im Verzug. Der Veranstalter wurde nach Gutsherrenart vor vollendete Tatsachen gestellt. Das Kulturamt teilte erklärend mit, dass die Rahmenbedingungen des Rathauses (bislang völlig unbekannt und schriftlich nicht fixiert) die Ausstellung von Aktfotos nicht zuließen. Argumentiert wurde ausschließlich mit dem Schutz der Besucher und – wie naiv – insbesondere der Personen mit Migrationshintergrund, deren Gefühle nicht verletzt werden sollten.

Im Juni 2016 offenbarte der damalige Stadtbezirksrat für Kultur, dass „die Darstellung nackter Frauenkörper unpassend und diskriminierend ist“. Es lägen Beschwerden von Besucherinnen und (nun neu) Mitarbeiterinnen vor. Dieser Stadtrat hob im September schließlich sein Aktverbot auf und erklärte es als Fehler, jedoch nicht aus Einsicht in die Sache, sondern zur Rettung seines Amtes – zu spät! Inzwischen wurde bekannt, dass keinerlei Besucherbeschwerden vorgelegen haben und nur wenige Mitarbeiterinnen sich ablehnend geäußert hätten. Bis heute bleibt verborgen, ob entweder ästhetische Probleme, unzureichende Aufklärung oder aber gefühlte Diskriminierung der Mitarbeiterinnen die wahre Ursache sind. Wäre das in einer Demokratie nicht auszuhalten?Die neue Bezirksstadträtin Cornelia Flader, eigentlich gewarnt durch den Presse-Shit-storm im letzten Jahr, kam nun auf die elegante Idee, ohne Hinweis auf das stillschweigend erneuerte Aktverbot die Ausstellung 2017 bereits vor der Vernissage durch eine im Rathaus gebildete Kommission auf missliebige Fotos durchsuchen zu lassen, um einen späteren Eklat zu vermeiden. Allen Ernstes wurde in einer Beratung im Januar ein bereits vom Stadtrat vorgebrachter Gedanke ventiliert, Aktbilder fürsorglich in einem separaten, nur auf Wunsch zugänglichen Raum zu hängen, der aber leider nicht verfügbar sei. Die endlich geniale Lösung bleibt nun leider auf der Strecke: Die Ausstellung – eine Peepshow!

Damit noch nicht genug: Im Nachgang zum Gespräch erklärte die Bezirksstadträtin schriftlich, offenbar noch nicht überzeugt davon, dass Aktverbot für sich noch keine große Wucht ausübe, überraschend die Genres „Aktbilder, Gewaltdarstellungen und Schockwerbung“ als verhinderungspflichtig und damit zur Todsünde! Unabhängig davon, dass die Gleichsetzung von Akt und Gewalt bereits schockierend genug ist, würden fehlende Definitionen zu den anderen Themen mit Sicherheit weitere Verwüstungen auslösen, denn bereits zwischen Akt und nackt wurde kein Unterschied erkannt. Weitere irritierende Änderungen wurden vorgebracht: Verzicht auf Schutz der Besucher mit Migrationshintergrund, auf die Schutzidee war man ja lange stolz, stattdessen Beachtung des Arbeitsschutzes (über dessen Verletzung hat der Ausschuss für Weiterbildung und Kultur Zweifel angemeldet und aktuell eine Große Anfrage an die BVV vorbereitet) sowie der Kinder- und Jugendschutz, auf den alle schon ungeduldig gewartet hatten. In Anbetracht der Tatsache, dass der Anteil Aktfotos in jeder Ausstellung etwa 1% ausmacht, die beiden anderen Bereiche bisher überhaupt nicht bedient worden sind, Jugendliche keine nennenswerte Größe unter den Besuchern darstellen, aber Hunderte Fotografen aus purer Bilderlust und zum Gedankenaustausch sich dort mehrmals treffen, darf die große Aktion der Stadträtin als realitätsfremd und bezüglich des Besucherschutzes als unglaubwürdig erachtet werden.

Die Gesellschaft für Fotografie sieht durch die wiederholten Willkürentscheidungen das Vertrauensverhältnis nun erheblich gestört und verzichtet auf eine weitere Zusammenarbeit mit dem Rathaus. Die am 1. März geplante Vernissage wurde abgesagt, die Suche nach einer anderen Lösung läuft.

Damit die Leser der KulturNews nicht so lange auf eine Auswahl neuer, interessanter Fotos warten müssen, verbinden wir diesen Beitrag mit einer Veröffentlichung und leisten unseren Beitrag zum Dialog. - d. Red.

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